Zeitumstellung
Ja es ist bald wieder soweit das wir wieder einmal die Uhren umstellen werden. Und zwar in
der Nacht von 29. auf den 30.10. Und wie jedes Jahr überlegen viele in welche Richtung die
Uhr umgestellt wird, ob vor oder doch zurück.
Nach der Verordnung vom 12.07.2001 , veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt
Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35:
Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das
Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die
Bundesregierung:
§ 1 Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes)
auf unbestimmte Zeit eingeführt.
§ 2 (1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2
Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung
um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt. (2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet
jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt
des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr
zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde
(von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2
Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.
§ 3 Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit dem Jahr 2002,
für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.
§ 4 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Juli 2001 Ich
denke hiermit ist jeder genauestens über die Regelungen für die Zeitumstellung informiert ....
Der Sinn (und Unsinn) dieser Regelung wird auf der folgenden Seite diskutiert:
Das heißt wir stelle die Uhr von 3 auf 2 Uhr zurück und können somt eine Stunde länger schlafen.





